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Datenschutzverletzung (DSGVO): Meldepflicht, Folgen & Schadensersatz

Was ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten laut DSGVO?
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, oft auch als Datenpanne bezeichnet, ist ein Sicherheitsvorfall, bei dem personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig vernichtet, verloren, verändert oder unbefugt offengelegt bzw. zugänglich gemacht werden. Diese Definition ist zentral für das Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die strenge Regeln für den Umgang mit solchen Vorfällen festlegt. Es geht also nicht nur um Hackerangriffe, sondern um jede Situation, in der die Kontrolle über persönliche Informationen verloren geht.
Die offizielle Definition findet sich in Artikel 4 Nr. 12 der DSGVO. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten liegt demnach vor, wenn die Sicherheit zu einer – ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig – Vernichtung, einem Verlust, einer Veränderung oder einer unbefugten Offenlegung von beziehungsweise einem unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt. Man unterscheidet dabei drei grundlegende Arten von Verletzungen:
- Verletzung der Vertraulichkeit: Unbefugte oder unbeabsichtigte Offenlegung von oder Zugang zu personenbezogenen Daten. Beispiel: Ein Mitarbeiter versendet eine E-Mail mit einer Kundenliste an den falschen Verteiler, in dem alle Adressen für jeden Empfänger sichtbar sind.
- Verletzung der Integrität: Unbefugte oder unbeabsichtigte Veränderung von personenbezogenen Daten. Beispiel: Ein Angreifer manipuliert die Kontaktdaten oder Kontonummern in einer Kundendatenbank.
- Verletzung der Verfügbarkeit: Unbeabsichtigter oder unbefugter Verlust des Zugangs zu oder Vernichtung von personenbezogenen Daten. Beispiel: Eine Ransomware-Attacke verschlüsselt alle Unternehmensdaten, sodass niemand mehr darauf zugreifen kann.
Um das Thema greifbarer zu machen, hier einige klare Alltagsbeispiele, die als Datenschutzverletzung gelten:
- Ein verlorener Firmen-USB-Stick mit unverschlüsselten Mitarbeiterdaten.
- Ein erfolgreicher Hackerangriff, der oft durch Phishing ausgelöst wird, bei dem Kundendaten gestohlen werden.
- Der Diebstahl von Firmenlaptops aus einem Büro oder Auto.
- Ein falsch konfigurierter Server, der sensible Daten öffentlich im Internet zugänglich macht.
Zusammenfassung
Dieser Artikel ist ein umfassender Leitfaden zur „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er erklärt, was eine solche Verletzung ist, welche gravierenden Folgen sie für Unternehmen und Betroffene hat und welche Schritte im Notfall unternommen werden müssen. Ein besonderer Fokus liegt auf der 72-Stunden-Meldepflicht an die Aufsichtsbehörden und dem Recht betroffener Personen auf materiellen sowie immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Der Beitrag dient als verlässliche Informationsquelle für Unternehmer, Datenschutzbeauftragte und Privatpersonen.
TLDR
- Eine Datenschutzverletzung ist die unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Zerstörung, der Verlust, die Veränderung oder die Offenlegung personenbezogener Daten.
- Unternehmen müssen meldepflichtige Vorfälle innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde melden.
- Bei hohem Risiko müssen auch die betroffenen Personen informiert werden.
- Folgen für Unternehmen sind hohe Bußgelder (bis 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes), Reputationsschäden und Schadensersatzforderungen.
- Betroffene Personen haben nach Art. 82 DSGVO Anspruch auf Schadensersatz, auch für immaterielle Schäden wie Stress oder Kontrollverlust.
Inhaltsverzeichnis
- Die Folgen einer Datenschutzverletzung: Risiken für Unternehmen und Betroffene
- Was tun bei einer Verletzung im Datenschutz? Ein Notfallplan in 4 Schritten
- Meldepflicht nach DSGVO: Wann muss eine Datenpanne gemeldet werden?
- Anspruch auf Schadensersatz nach einer Datenschutzverletzung (Art. 82 DSGVO)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Folgen einer Datenschutzverletzung: Risiken für Unternehmen und Betroffene
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist weit mehr als nur ein technisches Problem. Die Konsequenzen können sowohl für das verantwortliche Unternehmen als auch für die betroffenen Personen verheerend sein und reichen von finanziellen Einbußen bis hin zu tiefgreifenden persönlichen Belastungen.
Konsequenzen für Unternehmen
Für Unternehmen kann eine Datenpanne existenzbedrohend sein. Die DSGVO sieht empfindliche Strafen vor, doch die finanziellen Schäden gehen oft weit darüber hinaus.
- Hohe DSGVO-Bußgelder: Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
- Reputationsschaden und Vertrauensverlust: Kaum etwas schädigt das Ansehen eines Unternehmens so sehr wie der nachlässige Umgang mit Kundendaten. Einmal verlorenes Vertrauen ist nur schwer wiederzugewinnen und kann zu massivem Kunden- und Partnerverlust führen.
- Kosten für Aufarbeitung und Schadensersatz: Neben den Bußgeldern fallen erhebliche Kosten für die forensische Analyse des Vorfalls, die Beauftragung von Anwälten, die Benachrichtigung der Betroffenen und die Behebung der Sicherheitslücken an. Hinzu kommen potenzielle Schadensersatzforderungen von Betroffenen.
Risiken für betroffene Personen
Während Unternehmen primär finanzielle und rufschädigende Konsequenzen fürchten, sind die Risiken für Privatpersonen, deren Daten kompromittiert wurden, oft sehr persönlich und direkt spürbar.
- Gefahr von Identitätsdiebstahl und Finanzbetrug: Gestohlene Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindungen können von Kriminellen genutzt werden, um im Namen der Opfer Verträge abzuschließen, online einzukaufen oder Kredite aufzunehmen.
- Diskriminierung oder Rufschädigung: Wenn besonders sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen oder Informationen zur sexuellen Orientierung) an die Öffentlichkeit gelangen, drohen den Betroffenen soziale Ausgrenzung, Nachteile im Berufsleben oder Mobbing.
- Kontrollverlust über die eigenen Daten und psychische Belastung: Das Wissen, dass persönliche Informationen in den falschen Händen sind, führt oft zu erheblichem Stress, Angst und einem Gefühl der Ohnmacht. Dieser immaterielle Schaden ist eine anerkannte Folge einer Datenschutzverletzung.
Was tun bei einer Verletzung im Datenschutz? Ein Notfallplan in 4 Schritten
Wenn eine Datenschutzverletzung entdeckt wird, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend, um den Schaden zu begrenzen und rechtliche Konsequenzen zu minimieren. Ein klarer Notfallplan ist unerlässlich. Für einen umfassenden Schutz ist es außerdem wichtig, die Grundlagen von Sicherheit im Internet und Datenschutz zu verstehen. Hier sind die vier wichtigsten Schritte, die jedes Unternehmen befolgen sollte.
Schritt 1: Sofortmaßnahmen – Eindämmen und Bewerten
Sobald der Verdacht einer Verletzung aufkommt, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um den Datenabfluss zu stoppen und die Sicherheitslücke zu schließen. Das kann bedeuten, betroffene Systeme vom Netz zu nehmen, Zugriffsrechte zu ändern oder infizierte Geräte zu isolieren. Parallel dazu muss der Vorfall sorgfältig dokumentiert werden: Was ist passiert? Welche Daten sind betroffen? Wer ist betroffen? Diese Erstbewertung ist entscheidend, um das Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen einzuschätzen.
Schritt 2: Meldepflicht prüfen und einhalten (Art. 33 DSGVO)
Die DSGVO schreibt eine strikte Frist vor: Eine meldepflichtige Verletzung muss innerhalb von 72 Stunden, nachdem sie bekannt geworden ist, an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Meldung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Eine Beschreibung der Art der Verletzung.
- Die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze.
- Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
- Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung.
- Eine Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung und Abmilderung.
Die Prüfung, ob eine Meldepflicht besteht, ist ein kritischer Schritt, der oft in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten erfolgt.
Schritt 3: Betroffene Personen informieren (Art. 34 DSGVO)
Zusätzlich zur Meldung an die Behörde kann auch eine Benachrichtigungspflicht gegenüber den betroffenen Personen bestehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten dieser Personen zur Folge hat. Die Benachrichtigung muss in klarer und einfacher Sprache erfolgen und den Betroffenen erklären, was passiert ist und welche Schritte sie selbst zum Schutz ergreifen können (z.B. Passwortänderungen).
Schritt 4: Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung ergreifen
Nachdem die akute Krise bewältigt ist, beginnt die Nachbereitung. Es ist unerlässlich, die Ursachen der Verletzung gründlich zu analysieren. War es ein technischer Fehler, menschliches Versagen oder eine unzureichende Sicherheitsrichtlinie? Basierend auf dieser Analyse müssen technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) implementiert werden, um eine Wiederholung eines ähnlichen Vorfalls in der Zukunft zu verhindern. Dies kann Schulungen für Mitarbeiter, die Einführung neuer Software oder die Überarbeitung von Sicherheitsprotokollen umfassen.
Meldepflicht nach DSGVO: Wann muss eine Datenpanne gemeldet werden?
Eine der zentralen Fragen für Verantwortliche lautet: Wann genau ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldepflichtig? Die Regelung in Artikel 33 DSGVO ist hier auf den ersten Blick eindeutig, erfordert aber eine sorgfältige Risikobewertung im Einzelfall.
Der Grundsatz lautet: Jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden, es sei denn, sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. In der Praxis bedeutet dies eine Umkehr der Beweislast: Unternehmen müssen im Zweifel davon ausgehen, dass eine Meldepflicht besteht, und aktiv begründen, warum dies ausnahmsweise nicht der Fall ist.
Ein klares Beispiel für eine nicht meldepflichtige Verletzung wäre: Ein Firmenlaptop, dessen Festplatte nach dem Stand der Technik sicher verschlüsselt ist, geht kurzzeitig verloren. Er wird nach wenigen Stunden wiedergefunden, und eine forensische Analyse ergibt, dass kein Versuch unternommen wurde, auf die Daten zuzugreifen. Da die Daten durch die Verschlüsselung geschützt waren, bestand zu keinem Zeitpunkt ein reales Risiko für die betroffenen Personen.
Bei der Bewertung der Meldepflicht spielt der Datenschutzbeauftragte (DSB) eine entscheidende Rolle. Er unterstützt das Unternehmen dabei, das Risiko objektiv einzuschätzen. Faktoren, die hierbei berücksichtigt werden, sind unter anderem die Art und Sensibilität der Daten, die Anzahl der betroffenen Personen und die möglichen Konsequenzen wie Identitätsdiebstahl, finanzielle Verluste oder Rufschädigung.
Anspruch auf Schadensersatz nach einer Datenschutzverletzung (Art. 82 DSGVO)
Für Personen, deren Daten von einer Schutzverletzung betroffen sind, bietet die DSGVO ein starkes Instrument zur Kompensation: den Anspruch auf Schadensersatz. Dieser ist in Artikel 82 DSGVO verankert und hat in der Rechtsprechung seit 2018 stetig an Bedeutung gewonnen.
Die rechtliche Grundlage besagt, dass jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen hat. Entscheidend sind hierbei zwei Punkte:
- Materielle Schäden: Dies sind direkte finanzielle Verluste, die sich beziffern lassen. Beispiele hierfür sind Kosten für die Neubeschaffung eines Ausweises nach einem Identitätsdiebstahl oder finanzielle Verluste durch unberechtigte Abbuchungen vom Konto.
- Immaterielle Schäden: Dieser Punkt ist besonders relevant. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht nur bei einem finanziellen Verlust. Auch Schäden wie erlittener Stress, Angst, ein Gefühl des Unwohlseins oder der bloße Kontrollverlust über die eigenen Daten können einen Anspruch begründen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass allein die Sorge vor einem möglichen Missbrauch der Daten für einen Schadensersatzanspruch ausreichen kann, sofern sie nachvollziehbar ist.
Wenn Sie als betroffene Person Ihren Anspruch geltend machen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Dokumentieren Sie den Vorfall: Heben Sie die Benachrichtigung des Unternehmens über die Datenpanne und alle weiteren relevanten Kommunikationen auf.
- Wenden Sie sich an das Unternehmen: Fordern Sie das verantwortliche Unternehmen schriftlich zur Zahlung von Schadensersatz auf und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Suchen Sie rechtliche Hilfe: Wenn das Unternehmen nicht reagiert oder die Zahlung verweigert, kann es sinnvoll sein, sich an einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt oder eine Verbraucherzentrale zu wenden, um die eigenen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Rund um das Thema Datenschutzverletzungen gibt es viele wiederkehrende Fragen. Hier finden Sie kurze und prägnante Antworten auf die häufigsten davon.
Was ist die Meldung nach Artikel 33 DSGVO?
Kurze Antwort: Dies ist die gesetzliche Pflicht des Unternehmens (des „Verantwortlichen“), eine Datenschutzverletzung innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Deutschland die Landesdatenschutzbehörde) zu melden. Diese Pflicht besteht immer dann, wenn aus der Verletzung voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen entsteht.
Wer ist für die Meldung einer Datenschutzverletzung verantwortlich?
Kurze Antwort: Verantwortlich für die Meldung ist immer der „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO. Das ist das Unternehmen oder die Organisation, das bzw. die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Ein externer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) muss eine Verletzung zwar unverzüglich dem Verantwortlichen melden, die Meldung an die Behörde ist aber Aufgabe des Verantwortlichen selbst.
Muss ich als Betroffener nachweisen, dass mir ein finanzieller Schaden entstanden ist?
Kurze Antwort: Nein. Nach Artikel 82 DSGVO und der gefestigten Rechtsprechung des EuGH kann auch ein rein immaterieller Schaden für einen Anspruch auf Schadensersatz ausreichen. Dazu zählen beispielsweise erlittener Stress, Angst, Reputationsverlust oder der reine Kontrollverlust über die eigenen Daten. Eine finanzielle Einbuße ist keine zwingende Voraussetzung.
Geschrieben von
Mustafa Aybek